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4 Bilder
Deutschland
>
Baden-Württemberg
>
(3) 2 K 137-23
Mehrfamilienhaus
Max-Wolf-Straße 8, 69120 Heidelberg
2.150.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
(3) 2 K 137-23
Adresse:
Max-Wolf-Straße 8, 69120 Heidelberg
Baujahr:
1937
Beschreibung:
Dreifamilienwohnhaus (Baujahr 1937) mit Stellplatz; das gesamte Gebäude weist einen hohen Instandhaltungsstau auf.
Verkehrswert:
2.150.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
40457
Flurstück:
5760/11
Gemarkung:
Heidelberg
Grundstücksgröße:
641 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
3.575 €
Grunderwerbsteuer:
107.500 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):6.781,25 € (verzinster Betrag: 1.935.000 €)
Zuschlagsgebühr:
4.257 €
Gesamt:
122.113,25 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal im 3. OG
Versteigerungstermin:
Freitag, 20. Juni 2025, 08:45
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 40457
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 5760/11
Gebäude- und Freifläche, Max-Wolf-Straße 8
Größe: 641 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Dreifamilienwohnhaus (Baujahr 1937) mit Stellplatz; das gesamte Gebäude weist einen hohen Instandhaltungsstau auf.
Verkehrswert: 2.150.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2540917000695, Az. (3) 2 K 137/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 40457
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 5760/11
Gebäude- und Freifläche, Max-Wolf-Straße 8
Größe: 641 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Dreifamilienwohnhaus (Baujahr 1937) mit Stellplatz; das gesamte Gebäude weist einen hohen Instandhaltungsstau auf.
Verkehrswert: 2.150.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2540917000695, Az. (3) 2 K 137/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.